Zweck der Meldestelle
Die Job-ToDo Personal GmbH stellt einen vertraulichen Meldeweg für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße im beruflichen Zusammenhang bereit. Ziel ist es, relevante Sachverhalte frühzeitig zu erkennen, sorgfältig zu prüfen und erforderlichenfalls angemessene Folgemaßnahmen einzuleiten.
Die Meldestelle ist nicht für akute Notfälle bestimmt. Für allgemeine Bewerbungs-, Lohn-, Einsatz- oder Kundenanfragen nutzen Sie bitte die regulären Kontaktwege.
Wer Hinweise abgeben kann
Hinweise können insbesondere von Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Bewerbern, Praktikanten, Geschäftspartnern, Dienstleistern, Kundenunternehmen und sonstigen Personen abgegeben werden, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben.
Welche Hinweise gemeint sind
- mögliche Verstöße gegen Straf- oder Bußgeldvorschriften
- Hinweise zu Arbeitsschutz, Gleichbehandlung, Datenschutz oder Compliance
- Hinweise auf Korruption, Betrug, unzulässige Benachteiligung oder sonstiges Fehlverhalten
- Sachverhalte, die im beruflichen Zusammenhang mit Job-ToDo stehen
Meldewege
E-Mail: meldestelle@job-todopersonal.de
Telefon: 0231 22391277
Post: Job-ToDo Personal GmbH, Interne Meldestelle, Märkische Str. 115, 44141 Dortmund
Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret. Hilfreich sind Datum, Ort, beteiligte Personen, vorhandene Unterlagen und eine Rückkontaktmöglichkeit, sofern Sie eine Rückmeldung wünschen.
Vertraulichkeit und Schutz
Die Identität hinweisgebender Personen, betroffener Personen und sonstiger in einer Meldung genannter Personen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vertraulich behandelt. Benachteiligungen wegen einer in gutem Glauben abgegebenen Meldung werden nicht toleriert.
Bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen sind nicht geschützt und können rechtliche Folgen haben.
Ablauf der Bearbeitung
- Bestätigung des Eingangs innerhalb von sieben Tagen, sofern eine Kontaktmöglichkeit vorliegt.
- Prüfung der Zuständigkeit, Plausibilität und Erforderlichkeit weiterer Schritte.
- Vertrauliche Sachverhaltsaufklärung durch zuständige Personen.
- Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen in der Regel innerhalb von drei Monaten, soweit rechtlich zulässig und eine Kontaktmöglichkeit besteht.
- Dokumentation und Aufbewahrung nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen.
Externe Meldestellen
Hinweisgebende Personen können sich nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen auch an externe Meldestellen wenden, insbesondere an die zuständige externe Meldestelle des Bundes oder an sonstige zuständige Behörden. Wir empfehlen, zunächst den internen Meldeweg zu nutzen, wenn der Hinweis intern wirksam bearbeitet werden kann und keine Nachteile zu befürchten sind.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Entgegennahme, Prüfung, Bearbeitung und Dokumentation der Meldung erforderlich ist oder gesetzliche Pflichten bestehen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis
Diese Informationen dienen der transparenten Darstellung unseres Meldeverfahrens. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.